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Baugenehmigung für Terrassenüberdachung

Welche Vorschriften müssen beachtet werden?

Eine Terrassenüberdachungschafft zusätzlichen Wohnkomfort und schützt Sie zuverlässig vor Regen oder starker Sonneneinstrahlung. Da es sich beim Bau einer Terrassenüberdachung um eine Um- oder Anbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude handelt, gibt es einige Vorschriften zu beachten. Da das Baurecht Ländersache ist, können diese Vorschriften jedoch kommunal stark abweichen.

Holen Sie vor Baubeginn immer alle notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen ein und beachten Sie die geltenden Vorschriften. Solarlux unterstützt Sie bei der Planung und der Einholung der Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung.

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Wann ist eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung erforderlich?

Wer ohne Genehmigung baut, riskiert hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall den Rückbau der gesamten Konstruktion. Je nach Bundesland und Bauordnung gibt es klare Regelungen, ab wann eine Genehmigungspflicht besteht. 

Ob Ihre Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, hängt neben den regionalen Regelungen von mehreren baulichen Faktoren ab: 

  • Größe und Höhe der Überdachung: Überschreitet die Terrassenüberdachung eine bestimmte Fläche oder Höhe, kann eine Genehmigungspflicht bestehen. 
     
  • Nähe zur Grundstücksgrenze: In vielen Bundesländern gilt: Mindestens 3 Meter Abstand zur Nachbargrenze sind einzuhalten. Wird die Terrassenüberdachung näher an die Grenze gebaut, kann eine schriftliche Zustimmung der Nachbarn erforderlich sein. 
     
  • Materialwahl und Bauweise: Glas, Aluminium oder Holz? In manchen Bundesländern gelten spezielle Vorgaben für die Materialwahl, insbesondere in Bezug auf Brandschutz oder Statik. 
     
  • Denkmalschutz als Besonderheit: Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind Genehmigungen fast immer erforderlich – selbst für kleine bauliche Änderungen an der Fassade oder am Außenbereich. 

Bevor Sie mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen, sollten Sie sich über die geltenden Vorschriften in Ihrer Region informieren. Ein kurzer Anruf beim zuständigen Bauamt schafft Klarheit und vermeidet spätere Probleme. 

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung: Bundeslandspezifische Regelungen

Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Freibeträge der verschiedenen Bundesländer, unter denen der Bau einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung möglich ist. Die allgemeinen Vorschriften für den Bau einer Terrassenüberdachung sind dabei nach wie vor zu erfüllen. 

Bundesland Räumlicher Freibetrag
 
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Fläche Tiefe Volumen
30 m² - -
30 m² 3 m -
30 m² 3 m -
30 m² 4 m -
30 m² 3,50 m -
30 m² 3 m -
-
30 m² 3 m -
30 m² -
30 m² 4,50 m -
- 50 m²
36 m² 3 m -
30 m² 3 m -
30 m² 3 m -
30 m² 3 m -
30 m² 4 m -

*Diese Angaben sind ohne Gewähr. Informieren Sie sich bei Ihrem Bauamt vor Ort oder Ihrem Solarlux Fachpartner.

 

Wussten Sie schon?

Alle Terrassenüberdachungen von Solarlux werden nach Maß für Sie gebaut. Sie finden bei uns also garantiert die Terrassenüberdachung, die Ihre Träume wahr werden lässt und trotzdem einen verfahrensfreien Bau in Ihrem Bundesland ermöglicht. Lassen Sie sich beraten oder nutzen Sie unseren Digitalen Berater für den ersten Schritt zu Ihrer Terrassenüberdachung.

Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Allgemeine Vorschriften

Ob Sie eine Terrassenüberdachung aus Aluminium, Holz oder Glas bauen möchten – es gibt Vorgaben, die Sie unabhängig der geltenden Baugenehmigungspflicht beachten müssen. 

Abstand zum Nachbarn: Welche Regelungen gelten?

In den meisten Bundesländern ist ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben. Diese Regel soll sicherstellen, dass der Nachbar nicht durch eine zu nahe gelegene oder zu große Konstruktion beeinträchtigt wird. Ist ein solcher Abstand aufgrund der Bauart Ihres Wohnhauses (z.B. Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) nicht möglich, sollten Sie eine schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn einholen. So können Sie das Einverständnis auch später problemlos nachweisen. 

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Sie eine Baugenehmigung vorliegen haben und/oder die drei Meter zur Grundstücksgrenze gegeben sind, können Sie die Terrassenüberdachung auch ohne Zustimmung Ihres Nachbarn bauen. Wenn Sie jedoch mögliche, nachfolgende Unannehmlichkeiten innerhalb Ihrer Nachbarschaft vermeiden möchten, lohnt sich eine schriftliche Zustimmung auch, wenn sie nicht verordnet ist. 

Frau schaur sich Solarlux Terrassendach Glashaus sdl Acubis von innen an
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Weitere wichtige Vorschriften

Informieren Sie sich außerdem zwingend, welche weiteren baulichen Vorschriften in Ihrem Bundesland oder in Ihrer Kommune gelten. Dazu gehören unter anderem:

  • Gegebenenfalls Denkmalschutz
  • Brandschutzbestimmungen
  • Regelungen zu Statik
  • Zugelassene Baustoffe
  • Wetterresistente Konstruktion

So stellen Sie einen Bauantrag für Ihre Terrassenüberdachung

Falls für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Bauamt einreichen. Der Prozess kann je nach Bundesland und Kommune variieren, folgt aber in der Regel diesen Schritten: 

1. Anfrage beim zuständigen Bauamt: Bevor Sie den Antrag stellen, empfiehlt sich eine kurze Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt. Dort erfahren Sie, ob eine Genehmigung notwendig ist, welche Unterlagen erforderlich sind und welche besonderen Vorschriften für Ihr Grundstück gelten. 

2. Erstellung des Bauantrags: Ein Bauantrag besteht in der Regel aus: 

  • Antragsformular (erhältlich beim Bauamt oder online) 
  • Bauzeichnungen & Skizzen (Grundrisse, Ansichten) 
  • Lageplan des Grundstücks 
  • Statiknachweis (bei größeren oder schweren Konstruktionen) 
  • Materialbeschreibung (falls vorgeschrieben) 

Zusätzliche Nachweise, wie die Einhaltung von Abstandsflächen, können je nach Region erforderlich sein. 

3. Einholung von Nachbarzustimmungen (falls notwendig): Bei einer geringen Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze (oft unter drei Metern) kann eine schriftliche Einverständniserklärung der Nachbarn erforderlich sein. 

4. Dauer der Bearbeitung & Kosten: Die Bearbeitungsdauer des Bauantrags für Ihre Terrassenüberdachung variiert: 

  • Einfache Anträge: 4–8 Wochen 
  • Sonderfälle (denkmalgeschützte Gebäude, Ausnahmen): bis zu 3 Monate 

Sie müssen bei der Einholung der Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung ebenfalls mit Kosten rechnen. Diese sind abhängig von Region und Bauvorhaben. 

Eine Terrassenüberdachung von Solarlux bietet Ihnen nicht nur höchste Qualität und durchdachte Designs, unsere Experten stehen Ihnen von Anfang an zur Seite und beraten Sie bezüglich aller Vorgaben und benötigten Genehmigungen. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Solarlux-Terrassenüberdachung allen Standards entspricht.

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Fragen zum Thema Terrassenüberdachung-Baugenehmigung