Überrollbare Bodenschiene
Überrollbare Bodenschiene

Schwellenhöhe 10 mm: Leichte Überrollbarkeit

Für die Aluminium-Glas-Faltwand-Systeme von Solarlux sind barrierefreie Bodenschienen mit einer Schwellenhöhe von nur zehn Millimetern verfügbar. Damit erfüllt Solarlux bereits heute die zukünftigen Anforderungen der DIN EN 18040, die im Zuge der geplanten Harmonisierung mit der neuen DIN EN 17210 verbindlich werden. Die neuen Bodenschienen ermöglichen damit ein barrierefreies Wohnen mit einer faltbaren Terrassentür, deren weite Öffnung volle Bewegungsfreiheit gibt.

Insgesamt fünf Varianten – darunter zwei Minimalbodenschienen – bieten Lösungen für unterschiedlichste bauliche Anforderungen.

Mit der neuen Bodenschienen-Generation „Smart 10“ für Glas-Faltwände erfüllt Solarlux bereits heute die künftig geforderten Standards für niveaugleiche Übergänge gemäß DIN EN 17210. Die Schwellenhöhe beträgt nur noch zehn Millimeter, ohne Kompromisse bei der Dichtigkeit oder Sicherheit hinnehmen zu müssen. Zusätzlich können die Bodenschienen wahlweise mit schrägen oder horizontalen Rampen an bestehende bauliche Gegebenheiten angepasst werden, sodass ein durchgängig barrierefreier Übergang zwischen Boden und Schiene entsteht.

Die Norm: DIN EN 17210

Nationale Normen dürfen nicht im Widerspruch zu europäischen Regelwerken stehen. Deshalb ist es nur eine Frage der Zeit, bis die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ an die Anforderungen der neuen DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen“ angepasst wird. Diese Norm wird nach ihrem Inkrafttreten erstmals eine europaweit einheitliche Grundlage für barrierefreies Bauen schaffen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass der maximal zulässige Höhenunterschied bei Türschwellen künftig nur noch zehn Millimeter betragen darf – bislang waren es zwanzig Millimeter. Darüber hinaus müssen barrierefreie Schwellen zukünftig abgeschrägt oder abgerundet ausgeführt sein. Diese Anforderungen gelten für die Planung, Ausführung und Ausstattung barrierefreier Wohnungen, Wohngebäude und deren Außenanlagen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sprachliche Präzisierung: Der Begriff „schwellenlos“ wird durch „niveaugleiche Übergänge“ ersetzt, um unklare oder absolut wirkende Formulierungen zu vermeiden.

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