Überrollbare Bodenschiene
Überrollbare Bodenschiene

Schwellenhöhe 10 mm: Leichte Überrollbarkeit

Für die Aluminium-Glas-Faltwand-Systeme von Solarlux sind barrierefreie Bodenschienen mit einer Schwellenhöhe von nur zehn Millimetern verfügbar. Damit erfüllt Solarlux bereits heute die Anforderungen der ÖNORM B 1600 in Verbindung mit der ÖVE/ÖNORM EN 17210, die in Österreich seit 1. August 2021 in Kraft ist und europaweit einheitliche Vorgaben für barrierefreies Bauen vorgibt.
Die neuen Bodenschienen ermöglichen damit ein barrierefreies Wohnen mit einer faltbaren Terrassentür, deren weite Öffnung volle Bewegungsfreiheit gibt.
Insgesamt fünf Varianten – darunter zwei Minimalbodenschienen – bieten Lösungen für unterschiedlichste bauliche Anforderungen. Die Schwellenhöhe beträgt nur noch zehn Millimeter, ohne Kompromisse bei der Dichtigkeit oder Sicherheit hinnehmen zu müssen. Zusätzlich können die Bodenschienen wahlweise mit schrägen oder horizontalen Rampen an bestehende bauliche Gegebenheiten angepasst werden, sodass ein durchgängig barrierefreier Übergang zwischen Boden und Schiene entsteht.

Die ÖNORM B 1600

Nationale Normen dürfen nicht im Widerspruch zu europäischen Regelwerken stehen. In Österreich wurde die ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ bereits an die Anforderungen der ÖVE/ÖNORM EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen“ angepasst. Eine der wesentlichen Vorgaben: Der maximal zulässige Höhenunterschied bei Türschwellen darf nur noch zehn Millimeter betragen – bislang waren es zwanzig Millimeter. Darüber hinaus müssen barrierefreie Schwellen abgeschrägt oder abgerundet ausgeführt sein. Ausnahme: Bei Türen zu Balkonen, Terrassen oder Loggien, bei denen erhöhte Anforderungen an Schall- oder Wärmeschutz bestehen, ist eine Schwellenhöhe von bis zu 30 Millimetern zulässig – auch hier jedoch nur mit abgeschrägter oder entsprechend gestalteter Ausführung.
Diese Anforderungen gelten für die Planung, Ausführung und Ausstattung barrierefreier Wohnungen, Wohngebäude und deren Außenanlagen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sprachliche Präzisierung: Der Begriff „schwellenlos“ wird durch „niveaugleiche Übergänge“ ersetzt, um unklare oder absolut wirkende Formulierungen zu vermeiden.

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